Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert ab Oktober 2024 wieder die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern. Förderfähig sind 25 % der Anschaffungskosten. Die maximale Fördersumme pro E-Lastenfahrrad beträgt 3.500 Euro.
Förderfähig ist die Anschaffung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Art der Tätigkeit (auch Genossenschaften und Freiberufler) sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen).
Weitere Informationen zur Lastenradförderung und alle notwendigen Unterlagen finden Sie hier:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html
Eine Übersicht über alle aktuellen Förderungen und Kaufprämien finden Sie hier:
https://www.cargobike.jetzt/kaufpraemien-ueberblick/